Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis


Unter Achtung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) und Berücksichtigung der Empfehlungen in der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom 08.04.2022 sowie der Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG aus April 2022 hat sich die HMU RDI Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auferlegt. Die Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis der HMU RDI sind von der DFG geprüft und genehmigt (August 2022).

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Forschung muss die HMU RDI sich vor wissenschaftlichem Fehlverhalten schützen und entsprechende präventive Vorkehrungen treffen. Aus diesem Grund wird an der HMU RDI jeder konkrete Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten geprüft. Sollte sich nach Klärung des Sachverhalts der Verdacht auf ein Fehlverhalten bestätigen, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.

Wissenschaftler:innen an der HMU RDI haben die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson für die Wissenschaft der HMU RDI zu wenden, welche als neutrale, unabhängige Vertrauensperson zum Thema wissenschaftliches Fehlverhalten berät.